Allgemeine Geschäftsbedingungen der MBFG GmbH & Co. KG


1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der MBFG GmbH & Co. KG (nachfolgend "MBFG" genannt) mit deren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt). Entgegenstehende oder von den AGB der MBFG abweichende Konditionen des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, die MBFG hat ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB der MBFG sind auch dann wirksam, wenn die MBFG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Klienten die Lieferung, Leistung oder Beratungstätigkeit vorbehaltlos ausführt.

1.2. In Bezug auf seine Consulting Tätigkeit ist die MBFG berechtigt, Beratungsaufträge durch sachverständige unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren.

1.3. Der Auftraggeber sorgt im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten dafür, daß die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung von Consulting Aufträgen an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Er schafft sämtliche Voraussetzungen, daß die MBFG auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Umsetzung von Beratungsaufträgen notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und über alle Vorgänge und Umstände informiert wird, die für die Auftragsausführung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des beauftragten Beraters bekannt werden. Zu den Erfordernissen zählt auch die Benennung einer Ansprechperson, die der MBFG während der vereinbarten Tätigkeiten zur Verfügung steht.

1.4. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und in diesem Sinne alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, dieGefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der MBFG zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebersauf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

1.5. Der MBFG verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht. Im Hinblick darauf, daß die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der MBFG sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschliesslich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in demim Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch diekurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich.

1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MBFG gelten ab erstmaliger Einbeziehung auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.


2. Vertragsabschluß, Lieferumfang

2.1. Angaben innerhalb der Webseite oder in sonstigen Werbemitteln der MBFG bilden keine verbindlichen Vertragsangebote. Mit der Auftragserteilung bzw. einer Bestellung gibt der Kunde ein für den Vertragsabschluß verbindliches Angebot ab. Die MBFG kann diese Offerte innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Bestellung annehmen. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt durch schriftliche oder eine in Textform erteilte Auftragsbestätigung seitens derMBFG zustande. Das Absenden der bestellten Produkte oder einer Faktura an den Kunden ist gleichbedeutend mit einer Auftragsbestätigung. Für das Vertragsverhältnis in Bezug auf Softwareprodukte gelten zwischen Kunde und der MBFG, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Regelungen der Softwareüberlassung gemäß Kaufrecht.

2.2. Der Lieferumfang ergibt sich im Zweifel aus den in der Auftragsbestätigung niedergelegten Artikelbezeichnungen und den insoweit durch die der MBFG zugeordneten Produktspezifikationen bzw. Beschreibungen zu Beratungsumfängen. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung. Mündlich gegebene Empfehlungen zu der bei dem Auftraggeber vorhandenen Hardware oder Drittsoftware sind für die MBFG im Verhältnis zum Kunden unverbindlich und begründen keinerlei Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz. Im Falle beauftragter Consulting Unterstützungen ist der Leistungsgegenstand die sach- und fachgerechte Beratung, nicht ein bestimmtes Ergebnis oder ein bestimmter Erfolg. Die MBFG ist berechtigt, sich zur Durchführung seines Auftrages sachverständiger Mitarbeiter / Dritter zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter / Dritten bleibt der MBFG vorbehalten.

2.3. Die MBFG bestimmt ihren Arbeitsort. Dieser kann bei Erfordernis für den entsprechenden Zeitraum / laufenden Auftrag zu Dokumentations-, Informations- oder Beratungszwecken am Sitz des Auftraggebers sein. Die MBFG gestaltet ihre Arbeitszeit nach pflichtgemäßem Ermessen.

2.4. Die MBFG ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die MBFG gewährleistet gemäß den Bestimmungen der DSGVO die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.


3. Preise, Zahlungsbedingungen und -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

3.1. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind,werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.

3.2. Die MBFG hat als Gegenleistung zur Erbringung aller Dienst- und Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durchden Auftraggeber. Die Vergütung bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Fehlt es an einer konkreten Vergütungsabrede, so schuldet derAuftragnehmer den Betrag, der marktüblich für die jeweilige Tätigkeit gezahlt wird.

3.3. Die MBFG ist berechtigt auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung angemessene Abschlagszahlungen für die von ihr erbrachten Leistungen zu verlangen. Als angemessen gilt ein Betrag, der dem Umfang der geleisteten Tätigkeit im Verhältnis zu der vertraglich geschuldetengesamten Tätigkeit entspricht.

3.4. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört der MBFG im Falle von Beratungsleistungen gleichwohl das vereinbarte Honorar. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die seitens derMBFG einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind. Die MBFG kann die Fertigstellung seinerLeistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der MBFG berechtigt - außer bei offenkundigen Mängeln - nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

3.5. Die Preise der MBFG verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.6. Sofern sich aus dem jeweiligen Vertrag nichts anderes ergibt, ist die Zahlung ohne Abzug sofort fällig. Der Auftraggeber ist nicht zu Skontoabzügen berechtigt. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei der MBFG nichtinnerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Die MBFG behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen.

3.7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so erhebt die MBFG Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Ansonsten fotrdert die MBFG Verzugszinsen in Höhe von 6% p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Zusätzlich wird dem Klienten für jede Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu € 15,00 berechnet, es sei denn, es handeltsich um eine verzugsbegründende Erstmahnung. Das Recht zur Geltendmachung der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB und eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist auch auf Mahngebühren gemäß Satz 3 anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden steht der MBFG ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf ihre vertraglichen Verpflichtungenzu. Insbesondere kann die MBFG dem Kunden die Freischaltung der Softwarenutzung verweigern. Ferner ist die MBFG berechtigt, nach Einhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

3.8. Nicht im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden vorhersehbare Änderungen von Zöllen sowie Ein- und Ausfuhrgebühren berechtigen die MBFG zu einer entsprechenden Anpassung der Preise.

3.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden ausschließlich dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der MBFG anerkannt sind. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die MBFG, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen.


4. Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug

4.1. Von der MBFG genannte Termine für die Erbringung der Lieferung oder Leistung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.

4.2. Wirken sich Auftragsänderungen seitens des Kunden auf als verbindlich bezeichnete Termine aus, sind diese Termine für die Erbringung der Lieferung oder Leistung durch die MBFG nicht mehr bindend, es sei denn, der Termin wird erneut seitens der MBFG schriftlich oder in Textform als verbindlich bezeichnet.

4.3. Lieferfristen Zieltermine für Beratungsleistungen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die MBFG den Vertragsgegenstand versendet oderdie Versandbereitschaft für Produkte bzw. Projektunterlagen mitgeteilt hat.

4.4. Der Kunde hat die MBFG bei Überschreitung des Liefertermins eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Erst nachÜberschreitung dieser Nachfrist ist er berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

4.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die MBFG auch innerhalb des Verzuges, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die höhere Gewalt begründen alle Umstände, welche die MBFG nicht zu vertreten hat und die der MBFG die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, wie z.B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder eine von der MBFG nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung.


5. Untersuchungs- und Rügepflicht

5.1. Dem Kunden obliegt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen der MBFG die Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.

5.2. Beratungsleistungen gelten zwischen den Parteien mit deren tatsächlicher Durchführung als vertragsgemäß erbracht, wenn nicht derAuftraggeber unverzüglich Vorbehalte geltend macht.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Sache bleibt Eigentum der MBFG bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Die MBFG behält sich darüber hinaus das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Vertragsverbindung mit dem Kunden vor.

6.2. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen durch den Kunden sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde der MBFG unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit die MBFG Klage gemäß § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage) erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die MBFG gerichtliche und außergerichtliche Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der MBFG entstandenen Ausfall.

6.3. Die MBFG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wertder Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dasselbe gilt, wenn der Schätzwert der zu Sicherheit übereignetenWaren 150 % der zu sichernden Forderungen beträgt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der MBFG.


7. Haftung, Schadensersatz

7.1. Die MBFG und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der bauftragten Leistungen nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, daß Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwarim Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatzansprüche gegenüber der MBFG für anfängliches Unvermögen, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzungen sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

7.2. Die Haftungsbeschränkung im Sinne der Ziffer 7.1 gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach demProdukthaftungsgesetz vorgesehen ist.

7.3. Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grobfahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nichtin Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

7.4. Die Haftung der MBFG für Datenverlust ist in jedem Fall beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

7.5. Insofern der Kunde keinen Beweis erbringen kann, daß diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MBFG herbeigeführt wurden, ist die Haftung der MBFG für nicht vorhersehbare Schäden und Mängelfolgeschäden ausgeschlossen.

7.6. Wegen unverschuldeten Irrtümern sowie Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die MBFG zur Anfechtung berechtigen, kann der KundeSchadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

7.7. Soweit die Haftung von der MBFG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten,Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.8. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz gegen die MBFG beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausgenommen solche aus unerlaubten Handlungen.


8. Nutzungsrechte

8.1. Der Kunde erwirbt ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den überlassenen Softwareprogrammenim vertraglich vereinbarten Umfang bezüglich der freigeschalteten Anzahl von Server- und Arbeitsplatzlizenzen.

8.2. Der Kunde wird auf Datenträgern oder Nutzungsbedingungen enthaltene Nutzungsrechtsbeschränkungen respektieren. Entsprechendes gilt für Lizenz- und Copyrightbestimmungen betreffend von der MBFG on-line bzw. per Download bezogener Applikationen.

8.3. Kopien von Datenträgern dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz für verlorene oder beschädigte Software oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sie müssen einen Urheberrechtsvermerk tragen.


9. Mängelgewährleistung

9.1. Die MBFG weist darauf hin, daß alle Programme sorgfältig erstellt und vor Ihrer Auslieferung an den Kunden geprüft werden. Der Kundeanerkennt, daß der völlige Ausschluß von Fehlern in Applikationen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist.

9.2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheitenordnungsgemäß und in Schriftform nachgekommen ist.

9.3. Lieferungen, die sich im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs als mangelhaft herausstellen, werden von der MBFG nach ihrer Wahl nachgeliefertoder nachgebessert (Nacherfüllung). Der Kunde wird die MBFG bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung in vollem Umfang unterstützen.Die MBFG kann die gewählte Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigenKosten möglich ist. Liefert die MBFG zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die gelieferte Sache zurückzugewähren.

9.4. Ist die MBFG zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, welche die MBFG zu vertreten hat, so ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu verlangen. Die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn drei Versuche erfolglos geblieben sind. Im Falle eines Rückgriffs nach § 478 BGBgelten die dort getroffenen Regelungen.

9.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. § 479 BGB bleibt unberührt.

9.6. Für Schäden, die Folge von Änderungen am Liefergegenstand ohne Zustimmung der MBFG sind, wird keine Gewährleistung übernommen.

9.7. Betreffend Beratungsdienstleistungen ist die MBFG berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der MBFG zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der MBFG. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zurecht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung in jedem Falle Vorrang vor Minderung oder Wandlung. Die Beweislastumkehr, also eine Verpflichtung der MBFG zum Beweis der Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.


10. Schutzrechte Dritter

10.1. Die MBFG geht davon aus, daß der vertragsgemäße Gebrauch des Kaufgegenstandes keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde wirddie MBFG unverzüglich unterrichten, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen.

10.2. Die MBFG ist berechtigt, die Rechtsverteidigung des Kunden auf eigene Kosten zu übernehmen. Die MBFG entscheidet in diesem Fall überdie rechtlichen Abwehrmaßnahmen sowie bei Vergleichsverhandlungen.


11. Installation, Schulung, Beratung und andere Leistungen

11.1. Weitere Leistungen wie die Installation der überlassenen oder anderer Softwareprogramme auf einer EDV-Anlage, die Anpassung derüberlassenen oder eingesetzten Applikationen an die besonderen Bedürfnisse des Kunden, die Anpassung von Schnittstellen und sonstige Programmierleistungen, die Schulung von Nutzern oder Pflege eines Softwareprogramms sowie sonstige Beratungsleistungen sind nicht im Lieferumfang enthalten und werden von den Vertragsparteien gesondert und in Schriftform vereinbart.

11.2. Alle Leistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart worden ist, nach dem bei Vertragsschluß gültigen Listenpreis vergütet.

11.3. Auskünfte sind nur bei einer schriftlichen Bestätigung durch die MBFG verbindlich.

11.4. Anmerkung: Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß er durch geeignete Vorkehrungen und Maßnahmen (wie z.B. durch tägliche Datensicherung, Überprüfung der Datensicherung, u.a.) etwaige Beeinträchtigungen und/oder Schäden vermeiden und/odervermindern kann, die dadurch hervorgerufen werden, daß die gelieferten Vertragsgenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten und/oder daß diese Auswirkungen auf bereits vorhandene Software und/oder Systeme des Kunden haben.


12. Beendigung der Nutzungsberechtigung

In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z. B. durch Rücktritt, Nachlieferung) gibt der Käufer alle Lieferungen derVertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber der MBFG.


13. Testlieferung

Für Testzwecke gelieferte Vertragsgegenstände sind Eigentum der MBFG. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungmit der MBFG genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit herauszugeben und an den Geschäftssitz der MBFG zubringen oder gemäß Ziffer 12. zu löschen.


14. Pflichtangaben gem. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

MBFG GmbH & Co. KG
Klarenbergstr. 250
D-73525 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +49 (0) 7171 9299-25
Fax: +49 (0) 7171 9299-26
E-Mail: mbfg.gmbh@t-online.de

Sitz der Gesellschaft: Klarenbergstr. 250, 73525 Schwäbisch Gmünd
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Gert Irmler

Kommanditgesellschaft: Sitz Schwäbisch Gmünd, Amtsgericht Ulm HRA 701151
Persönlich haftende Gesellschafterin: MBFG Mittelständische Beteiligungs- und Führungs-GmbH: Sitz Schwäbisch Gmünd, Amtsgericht Ulm HRB 701517
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE214193093

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Dipl.-Ing.(FH) Gert Irmler
Mailadresse: mbfg.gmbh@t-online.de


15. Kündigung

15.1. Die MBFG ist berechtigt bei Zahlungsverzug und anschließender Mahnung oder wenn der Auftraggeber trotz mehrfacher Aufforderung seiner Informations- bzw. Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, die weitere Bearbeitung des Auftrages einzustellen und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

15.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, insofern die MBFG ihren Pflichten trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachkommt. Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form.


16. Allgemeine Gleichstellung

In den Texten wird meist nur eine Geschlechtsform gewählt, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten. Davon unbeeinflußt beziehen sich die Angaben dieser Webseite auf alle Geschlechter.


17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

17.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das bundesdeutsche Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

17.2. Erfüllungsort für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der vereinbarte Erfüllungsort. Fehlt es an einer Vereinbarung, so ist Erfüllungsort hierfür Schwäbisch Gmünd. Erfüllungsort für alle sonstigen beiderseitigen Verpflichtungenaus dem Vertragsverhältnis ist Schwäbisch Gmünd.

17.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Schwäbisch Gmünd, soweit dies zulässigerweise zwischen den Parteien vereinbart werden kann.

17.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Abweichende Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibtdie Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart,die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 01.01.2024